Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort stimmt mit Schreiben vom 03.12.2019 der Kundmachung der übermittelten Geschäftsordnung der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg und der Finanzhaushaltsordnung der Kammer der Ziviltechniker:innen für Tirol und Vorarlberg gemäß § 114 Abs 2 ZTG 2019 zu.
Weiters stimmt das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort mit Schreiben vom 12.12.2021 der Kundmachung des übermittelten Statuts des Unterstützungsfonds der Länderkammer für Tirol und Vorarlberg sowie der Umlagenordnung 2022 gemäß § 114 Abs 2 ZTG 2019 zu.
Geschäftsordnung der Kammer der Ziviltechniker:innen für Tirol und Vorarlberg
Finanzhaushaltsordnung der Kammer der Ziviltechniker:innen für Tirol und Vorarlberg
Statut des Unterstützungsfonds der Länderkammer für Tirol und Vorarlberg