Die Ziviltechniker:innenbefugnis ist österreichischen Staatsbürger:innen oder Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes und deren Familienangehörigen, die das Recht auf Aufenthalt oder Daueraufenthalt in einem Mitgliedstaat genießen, oder Staatsangehörigen der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder den durch sonstige zwischenstaatliche Vereinbarungen den österreichischen Staatsbürger:innen gleichgestellten Personen zu verleihen, wenn die für die Ausübung erforderliche fachliche Befähigung nachgewiesen wurde und kein Ausschließungsgrund vorliegt.
Ziviltechniker:in werden
Studium
Die Absolvierung eines ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Master-, Magister- oder Diplomstudiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen oder montanistischen Studienrichtung oder einer Studienrichtung der Bodenkultur an einer inländischen Universität oder die Absolvierung eines Fachhochschul-Masterstudienganges, eines Fachhochschul-Magisterstudienganges oder Fachhochschul-Diplomstudienganges des Fachbereiches Technik, dessen Schwerpunkt auf ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Studien liegt.
Die verschiedenen Möglichkeiten eines Studiums sind in der Liste Partner & Links angegeben.
Praxis
Die Praxis muss mindestens drei Jahre umfassen, nach Abschluss des Studiums zurückgelegt werden und geeignet sein, die für die Ausübung der Befugnis erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln. Die Praxis ist durch glaubwürdige Zeugnisse und eine eingehende Darstellung der Art, der Dauer und des Beschäftigungsausmaßes nachzuweisen.
Praxiszeiten, die die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit bis maximal zur Hälfte unterschreiten, werden verhältnismäßig angerechnet.
Die Praxis muss
- in einem Dienstverhältnis einschließlich freier Dienstverträge
- oder als persönlich ausübender Gewerbetreibender eines reglementierten Gewerbes
- oder im öffentlichen Dienst
absolviert worden sein.
Während eines Masterstudiums zurückgelegte Praxiszeiten werden bis zu 12 Monaten an die Praxis angerechnet.
Auch Mutterschutzzeiten zählen als Praxiszeiten. In Kurzarbeit erbrachte Praxiszeiten werden verhältnismäßig angerechnet.
Spezialpraxis
Für die Fachgebiete Architektur, Bauwesen, Wirtschaftsingenieurwesen im Bauwesen und Kulturtechnik und Wasserwirtschaft ist innerhalb der drei Jahre eine mindestens einjährige praktische Betätigung auf Baustellen erforderlich.
Für das Fachgebiet Vermessungswesen ist innerhalb der drei Jahre eine mindestens einjährige praktische Betätigung auf dem Gebiet der Grenzvermessung für alle Zwecke der grundbücherlichen Teilungen sowie Ab- und Zuschreibungen gemäß dem Liegenschaftsteilungsgesetz, BGBl. Nr. 3/1930 nachzuweisen.
Kurs
ZT-Vorbereitungskurse Frühjahr 2025
Grund- und Aufbaukurs Architektur + Raumordnung/Raumplanung
18./19.01.2025 (Start)
Nähere Informationen zum Grund- und Aufbaukurs finden Sie hier.
Grundkurs für Ingenieurkonsulent:innen
18./19.01.2025 (Start)
Nähere Informationen zum Grundkurs finden Sie hier.
Aufbaukurs Ingenieurkonsulent:innen
Termine folgen noch.
Nähere Informationen zum Aufbaukurs folgen noch.
Vorbereitungsseminar im Frühjahr 2025 (vom Ziviltechniker-Forum für Ausbildung und Berufsförderung in Graz) für die Ziviltechniker-Prüfung
von 17. – 28. März 2025
Anmeldeformular für das Seminar
Details zum Vorbereitungsseminar (Einteilung der Fachgebiete, Anmeldung, usw.) finden Sie auf der Website des zt-forums.
Prüfung
Ansuchenunterlagen Zulassung ZT-Prüfung
BITTE BEACHTEN SIE: Nach § 10 Abs 2 ZTG 2019 kann die Einbringung des Ansuchens elektronisch erfolgen. Wir ersuchen Sie daher, entsprechende Ansuchen DIGITAL an die Kammer der Ziviltechniker:innen zu übermitteln.
Ziviltechniker:innenprüfungen 2024
Folgender Herbst-Termin für die Ziviltechniker:innenprüfung 2024 wurden seitens des Landesbaudirektors bekanntgegeben:
- Montag, 18. bis Freitag, 22. November 2024. Anmeldeschluss: 01.10.2024!
Für das Jahr 2025 wurden folgende Prüfungstermine bekanntgegeben:
- Frühjahr 07.- 11. April 2025
- Herbst 10.- 14. November 2025
Gegenstände der Ziviltechnikerprüfung sind:
- Österreichisches Verwaltungsrecht,
- Betriebswirtschaftslehre (allgemeine Grundsätze, Kostenrechnung, Unternehmensorganisation),
- die für das Fachgebiet geltenden rechtlichen und fachlichen Vorschriften,
- Berufs- und Standesrecht.
Bewerber:innen um die Befugnis eines/r Ingenieurkonsulent:in für Vermessungswesen müssen noch zusätzliche vermessungsspezifische Kenntnisse nachweisen, die in § 7 Abs. 4 ZTG 2019 geregelt sind.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Von der Verleihung einer Befugnis sind Personen ausgeschlossen:
- die nicht die volle Handlungsfähigkeit haben oder
- über deren Vermögen der Konkurs anhängig ist oder innerhalb der letzten drei Jahre eröffnet worden ist, sofern nicht der Konkurs durch vollständige Erfüllung eines Sanierungsplanes oder nach Bestätigung eines Zahlungsplans aufgehoben worden ist oder
- über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens innerhalb der letzten drei Jahre nicht eröffnet oder aufgehoben worden ist oder
- denen die Befugnis gemäß § 16 Abs. 2 Z 2 ZTG 2019 aberkannt wurde oder
- die in einem öffentlichen Dienstverhältnis des Dienststandes, es sei denn ausschließlich als Lehrer:in an öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalten, stehen oder die aus dem öffentlichen Dienst auf Grund aufgrund eines Disziplinarerkenntnisses entlassen wurden oder
- bei denen eine Verurteilung gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 vorliegt oder
- die nicht über die zur Ausübung erforderliche Zuverlässigkeit verfügen.
Staatlich befugte und beeidete Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker sind natürliche Personen, die freiberuflich aufgrund der vom Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort verliehenen Befugnis auf ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Fachgebieten tätig sind – derzeit sind das rund 60 verschiedene. Die Bezeichnung der Befugnis richtet sich grundsätzlich nach dem absolvierten Studium. Eine Änderung der Studienbezeichnung durch die jeweilige Universität oder Fachhochschule führt damit auch zu anderen Befugnisbezeichnungen, z.B. Bauwesen/Bauingenieurwesen.
Befugnis
Ziviltechniker:innen sind freiberuflich tätige Expert:innen eines ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Fachgebiets. Voraussetzungen für den Erwerb der Ziviltechnikerbefugnis sind der Abschluss eines entsprechenden Studiums, eine zumindest dreijährige facheinschlägige Berufspraxis und die Ablegung der Ziviltechniker:innenprüfung. Die Ziviltechnikerbefugnis wird nach Fachgebiet verliehen und kann in über 50 Fachgebieten erworben werden.
Ansuchenunterlagen Verleihung Befugnis
BITTE BEACHTEN SIE: Nach § 10 Abs 2 ZTG 2019 kann die Einbringung des Ansuchens elektronisch erfolgen. Wir ersuchen Sie daher, entsprechende Ansuchen DIGITAL an die Kammer der Ziviltechniker:innen zu übermitteln.
Vereidigung
Nach bescheidmäßiger Verleihung der Befugnis durch das Bundesministerium wird von der jeweiligen Landesbaudirektion offiziell die Vereidigung als Ziviltechniker:in durchgeführt. Mit der Eidesablegung darf die entsprechende Befugnis ausgeübt werden.
Der Termin der Eidesablegung ist mit der zuständigen Landesregierung zu vereinbaren.
Kontaktdaten
Amt der Tiroler Landesregierung
Landesbaudirektion
Herrengasse 1-3, 6020 Innsbruck
0512/508/4001
Frau Tratter
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Landhaus, 6900 Bregenz
05574/511/26210
Herr Dr. Sandholzer
EinzelunternehmerInnen
Mit der Vereidigung sind Ziviltechniker:innen offiziell staatlich befugt und beeidet und haben die Möglichkeit freiberuflich als selbstständige/r Einzelunternehmer:in tätig zu sein.
ZT-Gesellschaften
Zur Ausübung des Ziviltechnikerberufs können auch ZT-Gesellschaften gegründet werden. Für die Verleihung bestehen besondere Voraussetzungen (Rechtsform, Beteiligungsverhältnisse, Geschäftsführerregelung). Die Kammer der Ziviltechniker:innen stellt entsprechende Informationen und Musterverträge für Gesellschaftsgründungen bereit. Im Sinne der Zeit- und Kostenersparnis der künftigen Gesellschafter:innen bietet die Kammer auch die Prüfung von Verträgen, um ihre ZTG-Entsprechung sicherzustellen.
Ansuchenunterlagen Verleihung Befugnis ZT-Gesellschaft
BITTE BEACHTEN SIE: Nach § 10 Abs 2 ZTG 2019 kann die Einbringung des Ansuchens elektronisch erfolgen. Wir ersuchen Sie daher, entsprechende Ansuchen DIGITAL an die Kammer der Ziviltechniker:innen zu übermitteln.
Niederlassung aus EU/EWR/CH
Architekt:innen und Zivilingenieur:innen, die Staatsangehörige des EU/EWR-Raums bzw. der Schweiz sind, können sich in Österreich niederlassen, wenn sie im Ausland den Beruf eines/r freiberuflichen Architekt:in oder Zivilingenieur:in ausüben und alle Voraussetzungen für eine Niederlassung mitbringen.
Ansuchenunterlagen Niederlassung EU/EWR/CH: Architekt:in
Ansuchenunterlagen Niederlassung EU/EWR/CH: Zivilingenieur:in
BITTE BEACHTEN SIE: Nach § 10 Abs 2 ZTG 2019 kann die Einbringung des Ansuchens elektronisch erfolgen. Wir ersuchen Sie daher, entsprechende Ansuchen DIGITAL an die Kammer der Ziviltechniker:innen zu übermitteln.
Versicherungen
Informationen dazu können unter dem Punkt Mitgliederservice/Versicherungen gefunden werden. Die Kammer der Ziviltechniker:innen steht bei Fragen gerne mit Informationen zur Verfügung.