Adler ZiviltechnikerInnen

Basiswert + Honorarindices 2024

18. Dezember 2023

Auf Basis des Übereinkommens vom 28.01.2002 zwischen den Bundesländern, dem BMWA, den ÖBB, der HL-AG, der ÖSAG und der Alpenstraßen AG einerseits und der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen andererseits über die Anpassung der Honorarindices und des Basiswertes wurde folgendes vereinbart:

Der Erhöhungsfaktor für den Basiswert und die Honorarindices, bezogen auf die Werte vom 01.01.2024, lautet: 1,07796.

Honorarindices:

11,71 Honorarindices zu Projektierungsarbeiten an Autobahnen, Bundesstraßen,  Brückenbauten, sowie für Vermessungsarbeiten an Autobahnen

  9,65 Honorarindex für Vermessungsarbeiten an Bundesstraßen

Der Basiswert beträgt: 107,34.

Geltungsbeginn: jeweils 01. Jänner 2024

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